Was sich für Verbraucher 2024 ändert - Ein Überblick

Mit dem Beginn des neuen Jahres kommen im Energiebereich einige Veränderungen auf alle Verbraucher*innen zu. Wir geben Ihnen einen Überblick über alle Veränderungen.

Veränderung des CO2-Preises

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der CO2-Preis pro Tonne ausgestoßenem CO2 bei 45 Euro, 2023 lag der CO2-Preis noch bei 30 Euro. Die Einnahmen sollen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem unter anderem Projekte für Klimaschutz finanziert werden, fließen. Für Kundinnen und Kunden, die Erdgas beziehen, bedeutet der CO2-Preis 2024: 0,97 Cent pro Kilowattstunde (brutto) statt der 0,58 Cent pro Kilowattstunde im vergangenen Jahr. 2025 soll der CO2-Preis dann auf 1,19 Cent pro Kilowattstunde steigen.

 

Veränderung der Netzentgelte für Strom

Die Betreiber der Stromübertragungsnetze in Deutschland verdoppelten zum Jahreswechsel die Entgelte für die Netznutzung. Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber – 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW – haben die Entgelte seit dem 1. Januar 2024 von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent erhöht. Grund ist hier, dass die Bundesregierung einen angedachten Zuschuss für Netzentgelte gestrichen hat. Infolgedessen mussten auch die regionalen Netzbetreiber ihre Entgelte entsprechend ändern.

 

Wegfall Energiepreisbremsen

Die Strom- und die Gaspreisbremse haben die hohen Energiekosten im Jahr 2023 abgefedert. Ursprünglich sollten sie das optional noch bis ins Frühjahr 2024 tun. Doch dann kam die Haushaltskrise – und um das entstandene Milliardenloch zu stopfen, kassierte die Regierung die Verlängerung der Preisbremsen wieder ein. Sie wurden zum Jahreswechsel eingestellt.

 

Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft

Zum 1. Januar 2024 tritt das sogenannte Heizungsgesetz in Kraft. Es reformiert das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ziel ist es, den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und damit den Klimaschutz voranzubringen. Allerdings greifen viele Regelungen erst später, da lange Übergangsfristen gelten. Für bestehende Heizungen gibt es keine sofortige Austauschpflicht. Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026.

 

Umsatzsteuer für Gas und Wärme steigt wieder

Die auf 7 % reduzierte Umsatzsteuer auf Gas und Wärme steigt ab 01.03.2024 wieder auf 19 %. Da es sich nur um eine steuerliche Anpassung handelt, kann von Kundenseite kein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden. Wichtig: Maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer für die gesamte Lieferung ist der Ablesezeitpunkt zum Ende des Ablesezeitraums. Sofern in den letzten Monaten keine Abrechnung erfolgt ist, empfehlen wir, den Zählerstand bis zum 29.02.2024 abzulesen. In diesem Fall kann die Lieferung mit 7 % Umsatzsteuer abgerechnet werden.

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