24h-Lieferantenwechsel im Strom-Endkundengeschäft

Neue Regelungen ab Juni 2025

Der Energiemarkt bewegt sich – und es entstehen neue Chancen für eine erfolgreiche Kundenbindung. Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine bedeutende gesetzliche Neuerung in Kraft: Der Wechsel des Stromanbieters muss werktags innerhalb von nur 24 Stunden technisch umgesetzt werden. Für den Vertrieb bedeutet das eine gravierende Veränderung mit viel Potenzial.

24h-Wechsel im Strom – das sollten Sie wissen

Die neue Regelung betrifft ausschließlich den technischen Wechselprozess. Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben davon unberührt. Eine zentrale Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf ist die Angabe der MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer), die auf der letzten Stromabrechnung der Kundinnen und Kunden zu finden ist. Ohne diese Nummer ist kein schneller 24h-Wechsel möglich.

Wichtig: Die neue Regelung gilt ausschließlich für Stromverträge.

Rückwirkende An- und Abmeldungen entfallen

Mit der Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels tritt gleichzeitig eine weitere wichtige Änderung in Kraft. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab Juni nicht mehr zulässig.

  • An- und Abmeldungen dürfen nur noch zu einem Datum in der Zukunft erfolgen.
  • Rückdatierungen sind nicht mehr möglich.

Kommt es zu einer Zuordnungslücke – zum Beispiel durch eine verspätete Anmeldung – übernimmt automatisch die Ersatz- oder Grundversorgung.

Was heißt das für den Energievertrieb?

Timing ist jetzt entscheidend. Insbesondere bei Umzügen gilt es, den Prozess frühzeitig einzuleiten, um einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen. Wer rechtzeitig handelt, kann nicht nur Zusatzkosten für den Kunden vermeiden, sondern auch aktiv Vertrauen und Kundenbindung schaffen.

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